Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solcher obliegt dem Kirchenvorstand die Vertretung der Kirchengemeinde und die Verwaltung ihres Vermögens.
Die Grenzen der Kirchengemeinde umfassen den Stadtteil Bremerhaven-Lehe und den Seelsorgebezirk der Samtgemeinde Bad Bederkesa im niedersächsischem Umland.
In Bad Bederkesa befinden sich die St. Benedikt-Kapelle und das Haus Berghorn.
Das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) regelt die Aufgaben des Kirchenvorstandes.
Der Pfarrer ist kraft seines Amtes Mitglied und zugleich Vorsitzender. Im Hinblick auf die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungstätigkeiten in seiner Eigenschaft als Vor-sitzender kann auch ein anderes vom Kirchenvorstand beauftragtes Mitglied die Geschäfte der laufenden Verwaltung wahrnehmen.
Das Amt ist ein Ehrenamt. Die Amtsdauer aller gewählten Mitglieder beträgt 6 Jahre. Nach jeweils 3 Jahren scheidet die Hälfte aus. Die ausgeschiedenen Mitglieder können sich wieder zur Wahl stellen. Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, in die Wählerliste eingetragen ist und seit einem Jahr seinen Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat.
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder - zur Zeit 10 - wird durch die Gemeindemitgliederzahl bestimmt.
Nicht wählbar sind Geistliche und Ordensangehörige sowie hauptamtliche Bedienstete der Kirchengemeinde.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Sitzungsverlauf muss handschriftlich in ein seitennummeriertes Protokollbuch eingetragen werden.
Zur Durchführung seiner Aufgaben hat der Kirchenvorstand folgende Ausschüsse gebildet:
- Haushalts- und Personalausschuss,
- Bau- und Liegenschaftsausschuss,
- Kuratorium Kindertagesstätte St. Willehad.
Ein Mitglied vertritt den Kirchenvorstand im Katholikenrat. In der Verordnung über die Kooperation von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand ist der Pfarrgemeinderat an den Entscheidungen des Kirchenvorstandes zu beteiligen. Einmal jährlich haben sich Kirchenvorstand und Katholikenrat gegenseitig über ihre Arbeit zu informieren.
Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Pfarrversammlung informieren der Kirchenvorstand und der Katholikenrat die Pfarrgemeinde über ihre Tätigkeit.
Weitere Mitglieder kraft Amtes sind Pfarrer Andreas Pape, sowie Pastor Markus Ganzauer.
Wolfgang Schröter